WIR LEISTEN KEINEN VERKEHRSDIENST ZUGUNSTEN DRITTER

Verkehrsdienst


Die Milizfeuerwehr Kirchberg-Lütisburg übernimmt Verkehrsdienste im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben. Diese Einsätze dienen der Sicherstellung der Verkehrs- und Personensicherheit bei Ereignissen mit öffentlichem Interesse.

Kein Verkehrsdienst durch die Feuerwehr zugunsten Dritter 


Verkehrsdienste zugunsten Dritter werden grundsätzlich nicht geleistet. Ausnahmen bilden Gemeindeanlässe, die offiziell durch die Gemeinde angefragt und bewilligt wurden.


Bewilligungspflicht

Die Verkehrsregelung auf öffentlichen Strassen ist nur durch entsprechende Firmen und nach vorgängiger Bewilligung zulässig. Die Verkehrsregelung auf öffentlichen Strassen bedarf nach Art. 67 Abs. 3 der Signalisationsverordnung (SSV; SR 741.21) der Bewilligung der kantonalen Polizeibehörde.

Hier finden Sie weitere Informationen sowie eine Liste von Firmen mit Bewilligung zur Verkehrsregelung auf öffentlichen Strassen:

https://www.sg.ch/sicherheit/kantonspolizei/verkehr/verkehrsregelung-auf-oeffentlichen-strassen.html